Ruhestand im EU-Ausland – welches Erbrecht gilt?
Viele Deutsche – insbesondere Ruheständler – leben dauerhaft oder zeitweise im EU-Ausland oder planen dies. Was dabei oft überrascht: Im Todesfall gilt nicht automatisch deutsches Erbrecht.
Warum kann beim Vererben EU-Auslandrecht gelten?
Das liegt an der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) . Die gilt seit 2015 in nahezu allen EU-Staaten. Ausgenommen sind Irland und Dänemark.
Grundsatz der EU-ErbVO:
Für den gesamten Nachlass gilt in der EU ein einheitliches Recht – nämlich das Erbrecht des EU-Staates,
in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Lebst Du also im EU-Ausland, kann im Erbfall das dortige Erbrecht maßgeblich sein.
Da sich die nationalen Erbrechte in der EU teilweise deutlich unterscheiden, kann sich das erheblich auf Deinen Nachlass auswirken – etwa bei Pflichtteilsrechten oder Immobilien.
Ein Beispiel für solche Auswirkung findest Du in einem Beitrag auf einer Anwalts-Website .
Gibt es für das Erbrecht eine Rechtswahl?
Ja! Du kannst in Deinem Testament festlegen, dass das Erbrecht Deiner Staatsangehörigkeit gelten soll.
Durch dieses Wahlrecht hast Du es in der Hand, für Deinen Erbfall im EU-Ausland deutsches Erbrecht zur Anwendung zu bringen.
Wichtig: Verfügst Du zu Deinem Nachlass keine Entscheidung, gilt im Erbfall grundsätzlich das Erbrecht des EU-Lands, das Deinen gewöhnlichen Aufenthalt für dort festgestellt.
Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“?
Der gewöhnliche Aufenthalt ist der Ort, an dem sich der Mittelpunkt Deines Lebens befindet.
Entscheidend dabei ist eine Gesamtbetrachtung Deiner Lebensumstände, insbesondere:
- wie lange und regelmäßig Du Dich in dem bestimmten EU-Ausland aufhältst,
- wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet,
- wo Deine sozialen und wirtschaftlichen Bindungen liegen.
Diese Beurteilung kann im Einzelfall komplex sein und ist nicht immer eindeutig vorhersehbar.
Einen tieferen Einblick in diese Frage findest Du z. B. auf dieser Anwalts-Website .
Was also sollte man beim Lebem mit festen EU-Auslandbezug tun?
Wenn Du in einem EU-Staat lebst oder dort im Ruhestand über Jahre hinweg viele Monate im Jahr verbringst oder dies planst, solltest Du frühzeitig entscheiden, ob für Deinen Erbfall auf jeden Fall deutsches Recht gelten soll.
Am sichersten:
Triff eine klare Rechtswahl in Deinem Testament.
So vermeidest Du im Erbfall Unsicherheiten und unerwartete Ergebnisse bei der Verteilung Deines Nachlasses.