Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland
Wenn Du Deinen Ruhestand im Ausland verbringen möchtest, solltest Du frühzeitig klären, wie Du im Krankheits- und Pflegefall abgesichert bist. Entscheidend ist vor allem: In welchem Land wirst Du wohnen?
Grundsatz: Innerhalb der EU gelten andere Regelungen als in Drittstaaten.
Krankenversicherung: Was gilt im Ausland?
EU-/EWR-Staaten und Schweiz:
Du bleibst in der Regel in Deutschland krankenversichert, wenn Du im Wohnstaat keinen eigenen Anspruch auf Versicherung hast (z. B. durch Arbeit oder eine dortige Rente).
Wichtig für Dich:
Du erhältst medizinische Leistungen wie eine dort gesetzlich versicherte Person.
Welche Leistungen Du bekommst, richtet sich nach dem Recht des Wohnstaates.
Deine Beiträge zahlst Du weiterhin in Deutschland.
Aufenthalt in Deutschland:
Du kannst Dich jederzeit mit Deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
wie gewohnt behandeln lassen.
Abkommenstaaten (z. B. Türkei, Serbien, Tunesien):
Deine deutsche Krankenversicherung bleibt häufig bestehen.
Aber:
Der Leistungsumfang im Wohnstaat kann eingeschränkt sein
und ist nicht immer mit der EU vergleichbar.
Auch hier gilt: In Deutschland bist Du weiterhin ganz normal abgesichert.
Pflegeversicherung: Was gilt im Ausland?
EU-/EWR-Staaten und Schweiz:
Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Bleibt Deine Krankenversicherung in Deutschland bestehen, gilt dies auch für Deine Pflegeversicherung.
Das bedeutet:
Du kannst Pflegeleistungen im Wohnstaat erhalten –
nach den dort geltenden Regeln.
Das Pflegegeld bekommst Du weiterhin aus Deutschland.
Wichtig:
Die Leistungen unterscheiden sich je nach Land teilweise deutlich.
Außerdem können Leistungen im Ausland auf Dein Pflegegeld angerechnet werden.
Drittstaaten (außerhalb EU/EWR/Schweiz):
In diesen Fällen endet Deine gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland in der Regel.
Das bedeutet für Dich:
Du hast dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung.
Wichtig: Beratung zum individuellen Fall!
Die Regelungen sind komplex und hängen stark von Deiner persönlichen Situation ab.
Deshalb:
Lass Dich vor einem Umzug unbedingt individuell von Deiner Kranken- und Pflegekasse beraten.
Erste Informationen findest Du auch beim GKV-Spitzenverband (DVKA) .