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Kranken- und Pflegeversicherung im Ausland

Wenn Du Deinen Ruhestand im Ausland verbringen möchtest, solltest Du frühzeitig klären, wie Du im Krankheits- und Pflegefall abgesichert bist. Entscheidend ist vor allem: In welchem Land wirst Du wohnen?

Grundsatz: Innerhalb der EU gelten andere Regelungen als in Drittstaaten.

Krankenversicherung: Was gilt im Ausland?

EU-/EWR-Staaten und Schweiz:

Du bleibst in der Regel in Deutschland krankenversichert, wenn Du im Wohnstaat keinen eigenen Anspruch auf Versicherung hast (z. B. durch Arbeit oder eine dortige Rente).

Wichtig für Dich:
Du erhältst medizinische Leistungen wie eine dort gesetzlich versicherte Person. Welche Leistungen Du bekommst, richtet sich nach dem Recht des Wohnstaates.

Deine Beiträge zahlst Du weiterhin in Deutschland.

Aufenthalt in Deutschland:
Du kannst Dich jederzeit mit Deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wie gewohnt behandeln lassen.

Abkommenstaaten (z. B. Türkei, Serbien, Tunesien):

Deine deutsche Krankenversicherung bleibt häufig bestehen.

Aber:
Der Leistungsumfang im Wohnstaat kann eingeschränkt sein und ist nicht immer mit der EU vergleichbar.

Auch hier gilt: In Deutschland bist Du weiterhin ganz normal abgesichert.

Pflegeversicherung: Was gilt im Ausland?

EU-/EWR-Staaten und Schweiz:

Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.

Bleibt Deine Krankenversicherung in Deutschland bestehen, gilt dies auch für Deine Pflegeversicherung.

Das bedeutet:
Du kannst Pflegeleistungen im Wohnstaat erhalten – nach den dort geltenden Regeln.

Das Pflegegeld bekommst Du weiterhin aus Deutschland.

Wichtig:
Die Leistungen unterscheiden sich je nach Land teilweise deutlich. Außerdem können Leistungen im Ausland auf Dein Pflegegeld angerechnet werden.

Drittstaaten (außerhalb EU/EWR/Schweiz):

In diesen Fällen endet Deine gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland in der Regel.

Das bedeutet für Dich:
Du hast dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung.

Wichtig: Beratung zum individuellen Fall!

Die Regelungen sind komplex und hängen stark von Deiner persönlichen Situation ab.

Deshalb:
Lass Dich vor einem Umzug unbedingt individuell von Deiner Kranken- und Pflegekasse beraten.

Erste Informationen findest Du auch beim GKV-Spitzenverband (DVKA) .

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