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Private Überwachungskamera – was ist erlaubt?

Warum immer mehr Ruheständler eine Überwachungskamera wollen

Die Polizei warnt ältere Menschen immer wieder vor Betrügern an der Haustür. Der regionale Teil Deiner Zeitung erschreckt Dich beim Frühstück mit der Nachricht über einen Einbruch ein paar Straßen weiter.

Überwachungskamera am Haus oder an der Wohnungstür

Mit einer Überwachungskamera am Haus, an der Wohnungstür, im Hausflur oder am Klingelknopf hältst Du Dir unbekannte Personen zunächst auf Abstand. Du hast Zeit zu schauen, wer vor der Tür steht, zu hören, was er will, und bleibst in Deinem geschützten Raum.

Rechtliche Risiken bei privater Videoüberwachung

Die Installation einer Videokamera kann Dir allerdings Ärger mit Passanten, Nachbarn, dem Vermieter oder – bei Wohnungseigentum – mit den Miteigentümern einbringen. Das gilt selbst dann, wenn lediglich eine Kameraattrappe eingesetzt wird.

Was bei privater Videoüberwachung zulässig ist

Willst Du aus berufener Quelle erfahren, was bei privater Videoüberwachung – also im Privathaushalt, im Vereinshaus oder ähnlichen Bereichen – zulässig ist, dann schau in diese Broschüre (Download).

Hinweis für Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer sollten außerdem die Entscheidung des LG Karlsruhe beachten.

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