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Wer haftet bei der Enkelbetreuung?

Wer auf ein Enkelkind aufpasst, übernimmt Verantwortung. Hier erfährst Du, worauf es bei Aufsichtspflicht, Haftung und Versicherungsschutz ankommt.

Großeltern betreuen ihre Enkel oft ganz selbstverständlich: nachmittags, auf dem Spielplatz, beim Ausflug oder auch über Nacht. Kommt es dabei zu einem Unfall oder zu einem Schaden, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet?

Was bedeutet Aufsichtspflicht bei der Enkelbetreuung?

Grundsätzlich haben die Eltern die Verantwortung für ihr Kind. Überlassen sie die Betreuung aber für eine gewisse Zeit den Großeltern, übernehmen diese für diesen Zeitraum regelmäßig auch die tatsächliche Aufsicht.

Wie weit diese Aufsicht reicht, hängt immer vom Einzelfall ab – vor allem vom Alter des Kindes, seiner Reife und der jeweiligen Situation. Nicht jedes Kind muss ständig in derselben Intensität beaufsichtigt werden.

Entscheidend ist daher nicht nur, dass Großeltern aufpassen, sondern auch, ob sie das Kind in der konkreten Lage ausreichend beaufsichtigt haben.

Eine gut verständliche Einführung mit Beispielen zur Übernahme der Aufsicht findest Du auf dieser Anwaltswebsite .

Wann haften Großeltern?

Großeltern haften nicht schon deshalb, weil bei der Betreuung etwas passiert ist. Eine Haftung kommt in Betracht, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden kann.

Ob das der Fall ist, lässt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen. Maßgeblich sind etwa Alter und Verhalten des Kindes, die erkennbare Gefahr und die Frage, welche Aufsicht in dieser Situation zumutbar war.

Wie ist das mit dem Versicherungsschutz?

Verunglückt ein Enkelkind während einer privaten Betreuung durch die Großeltern, besteht dafür regelmäßig kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Betreuung durch Großeltern grundsätzlich eine private Familiensache ist und nicht mit einer förmlich eingebundenen Tagespflege gleichgesetzt werden kann.

Kommt es zu einem Schaden und steht eine Aufsichtspflichtverletzung im Raum, kann eine private Haftpflichtversicherung wichtig werden. Ein Blick in die eigene Police kann klären, ob solche Fälle mitversichert sind.

Einen guten Überblick zum fehlenden gesetzlichen Unfallschutz bei der Betreuung durch Großeltern bietet diese Erläuterung der Unfallkasse Hessen .

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