Familie/Enkelbetreuung - haften Oma und Opa?
Enkelbetreuung und Aufsichtspflicht
Großeltern übernehmen gerne die Betreuung ihrer Enkelkinder. Sie holen sie von der Schule ab, begleiten sie zu Freizeitaktivitäten oder verbringen einfach Zeit zusammen auf dem Spielplatz. Dabei stellt sich oft die Frage: Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Wer haftet, wenn ein Unfall passiert?
Die Antwort: Es kommt darauf an! Die Aufsichtspflicht (=die gesetzliche Verantwortung, Kinder gut zu beaufsichtigen) liegt grundsätzlich bei den Eltern. Verletzt sich ein Kind oder nimmt ein Dritter Schaden, haften die Eltern.
Übernimmst Du als Oma oder Opa für längere Zeit die Aufsicht, etwa über Nacht oder bei längeren Ausflügen, kann gesetzliche Aufsichtspflicht auf Dich übergehen. Nur bei einer kurzen Betreuung, z. B. während eines kurzen Einkaufs oder eines Arztbesuchs der Eltern, geht die gesetzliche Aufsichtspflicht nicht auf die Großeltern über.
Informativ zum Thema ist z.B. diese Anwaltswebsite mit Beispielen aus dem Alltag.
Versicherungsschutz bei Unfall
Wenn ein Enkelkind wegen einer Aufsichtspflichtverletzung verunfallt, greift nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings kann Deine private Haftpflichtversicherung helfen. Schau mal in Deine Police!