Wie können Großeltern rechtssicher an Enkel schenken?
Schenken an Enkel ist oft unkompliziert – kann aber rechtlich heikel werden. Entscheidend sind vor allem Alter, Geschäftsfähigkeit und die Frage, ob das Geschenk wirklich übergeben wird.
Viele Großeltern möchten ihren Enkeln etwas zukommen lassen – vom kleinen Geschenk bis zur größeren Geldzuwendung. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Vertrag: Eine Schenkung ist nur wirksam, wenn sie angenommen werden kann.
Die einfache Lösung: sofort schenken
Am einfachsten ist die sogenannte Handschenkung: Das Geschenk wird direkt übergeben – und gehört sofort dem Enkel.
In diesen Fällen entstehen in der Regel keine rechtlichen Probleme.
Achtung bei Versprechen
Anders ist es bei bloßen Versprechen. Ein angekündigtes Geschenk der Großeltern („Zum Abitur schenken wir Dir …“) ist rechtlich grundsätzlich unwirksam, wenn es nicht notariell beurkundet wird (§ 518 BGB).
Wirksam wird die Schenkung erst, wenn das Geschenk tatsächlich übergeben wird.
Was gilt bei minderjährigen Enkeln?
Bei minderjährigen Enkeln kommt es auf die Geschäftsfähigkeit an:
- Kinder unter 7 Jahren sind nicht geschäftsfähig . Die Großeltern können mit ihnen also (noch) keinen Schenkungsvertrag schließen – hier müssen die Eltern zustimmen.
- Kinder zwischen 7 und 17 Jahren können Geschenke ohne Einwillung ihrer Eltern annehmen, wenn für sie die Geschenke ausschließlich rechtlich vorteilhaft sind.
Problematisch sind daher Geschenke, die mit Verpflichtungen verbunden sind – etwa einen kleinen Hund. Denn den Minderjährigen trifft damit die Tierhalterhaftung. Ob die Großeltern ihm auch die Kosten für die Tierhaftpflichtversicherung schenken, ändert nichts an seiner grundsätzlichen Halterhaftung. ( § 107 BGB).
Geschenke an volljährige Enkel
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind Enkel volljährig und können Geschenke uneingeschränkt annehmen.
Eine gut verständliche Übersicht zu typischen Fragen rund ums Schenken findest Du hier: Schenken und Beschenkt werden erklärt beim Anwalt-Suchservice .
Schenken oder vererben?
Größere Zuwendungen werden häufig schon zu Lebzeiten gemacht. Das kann sinnvoll sein, sollte aber gut geplant werden.
Einen ersten Überblick dazu findest Du hier: Vermögensübertragung durch Schenkung erklärt .