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Dürfen Großeltern ihre Enkel sehen?

Kommt es in der Familie zum Streit, stellt sich für Großeltern oft die Frage, ob sie ihre Enkel weiterhin sehen dürfen. Das Gesetz gibt darauf eine klare, aber nicht uneingeschränkte Antwort.

Nicht immer bleibt das Verhältnis zwischen Eltern und Großeltern unbelastet. Wird der Kontakt abgebrochen, geht es häufig um mehr als persönliche Enttäuschung – nämlich um die Beziehung zum Enkelkind.

Grundsätzlich haben Großeltern ein eigenes Umgangsrecht (§ 1685 BGB).

Entscheidend ist jedoch immer, ob der Umgang dem Kindeswohl dient.

Ein Anspruch besteht daher nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob der Kontakt für das Kind förderlich ist – etwa weil bereits eine enge Beziehung besteht.

Kommt es zum Streit, entscheidet das Familiengericht . Es prüft die familiäre Situation und stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt.

Eine gut verständliche Einführung in die rechtlichen Voraussetzungen und typische Fallkonstellationen findest Du hier: Umgangsrecht der Großeltern erklärt .

Beispiele aus der Rechtsprechung stellt außerdem die Bundesinitiative Großeltern zusammen.

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