Behindertentestament & Bedürftigentestament
Behindertentestament – Angehörige gut absichern
Du möchtest ein behindertes Kind oder Enkelkind nach Deinem Tod sicher versorgt wissen. Während Du noch lebst, erfüllst Du ihm besondere Wünsche – auch das soll später weiter möglich sein.
Wichtig zu wissen: Sozialhilfe wird nur gezahlt, wenn der Erbe seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Erbt Dein Angehöriger Geld, muss er dieses zuerst einsetzen – besondere Wünsche bleiben dann oft unerfüllt.
Ein Behindertentestament verhindert dies. Es besteht meist aus:
- Nicht befreite Vorerbschaft – der Erbe kann nicht selbst über das Geld verfügen.
- Dauertestamentsvollstreckung – eine Vertrauensperson verwaltet den Nachlass.
- Verwaltungsanordnung – genaue Vorgaben, wofür das Geld genutzt werden soll.
Diese Gestaltung ist juristisch anspruchsvoll. Hole Dir daher anwaltlichen Rat. Einen guten Überblick bietet die Kanzlei Brauck-Hunger.
Bedürftigentestament – wenn der Erbe Sozialleistungen bezieht
Auch beim Bedürftigentestament geht es darum, Sozialleistungen zu erhalten. Bezieht ein Angehöriger Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe, kann eine Erbschaft diese Leistungen kürzen oder streichen.
Durch ein Bedürftigentestament lassen sich solche Nachteile vermeiden. Mehr dazu findest Du im Informationsportal für Erbrecht.