Testierfähigkeit bei Behinderung
Kann ein behinderter Mensch ein Testament errichten?
Eine körperliche Behinderung schränkt die Testierfähigkeit grundsätzlich nicht ein. Entscheidend ist allein, dass der Erblasser geistig in der Lage ist, die Bedeutung seiner Entscheidungen zu verstehen.
Einschränkungen bei der Form des Testaments
Einige Formen des Testaments setzen bestimmte körperliche Fähigkeiten voraus:
- Nicht möglich: mündliche Erklärung vor dem Notar bei fehlender Sprechfähigkeit.
- Nicht möglich: eigenhändiges Testament bei gelähmten Händen.
- Nicht möglich: eigenhändiges Testament bei Blindheit, da es schriftlich und lesbar sein muss.
Ein notarielles Testament ist jedoch in den meisten Fällen möglich. Der Notar kann den Willen des Erblassers mit verschiedenen Hilfsmitteln festhalten.
Wichtig bei gemeinschaftlichen Testamenten
Wenn Ehepaare ein gemeinsames Testament erstellen möchten, aber einer der Partner aufgrund einer Behinderung nicht handschriftlich unterschreiben kann, muss das Testament notariell beurkundet werden.
Weitere Informationen
Eine ausführliche Übersicht zu Testamentsformen bei körperlichen Einschränkungen findest Du auf der Website der Kanzlei Mohr .