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Hausrat und Weiterwohnen im selbstgenutzten Eigentum

Hausrat

Es klingt ein wenig banal, aber hast Du mit Deinem Partner schon einmal darüber nachgedacht, was mit dem Hausrat geschieht, wenn einer von euch beiden stirbt?

Der überlebende Partner kann beim Hausrat in eine missliche Lage geraten. Denn der Hausrat ist ihm nur sicher, wenn er entweder gesetzlicher Erbe oder Alleinerbe ist.

Außerdem kann es mit den Miterben Streit darüber geben, was zum Hausrat gehört, z.B. das teure SUV in der Garage oder Gemälde im Wohnzimmer.

Wie dieses Thema regeln kann, das erklärt Dir knapp und eingängig dieser Beitrag auf einer Anwalts-Website.

Weiterwohnen im selbstgenutzten Eigentum

Das Weiterwohnen im selbstgenutzten Eigentum ist für den hinterbliebenen Partner oft existenziell – emotional wie finanziell. Das Risiko, diesen Lebensbereich räumen zu müssen, trifft insbesondere Partner ohne Trauschein. Denn ohne Testament erbt er nicht.

Aber auch der Ehepartner kann nur sicher weiterwohnen, wenn er Alleinerbe oder Alleigentümer ist. Denn anderenfalls erbt er zwar die Immobilie, aber nur zusammen mit den weiteren Erben, z.B. den Kindern. Da geht das Erbe, also auch die Immobilie, an eine Miterbengemeinschaften.

In der können nur alle gemeinsam über die Immobilie bestimmen. Will der hinterbliebene Partner weiterwohnen, wird er die übrigen Miterben auszahlen müssen. Fehlen ihm die Mittel oder einigt man sich nicht, droht der Immobilie die Teilungsversteigerung.

Deshalb ist das Thema Weiterwohnen für alle Paare wichtig – unabhängig vom Familienstand.

Folglich sollte der Erblasser dem Partner dieses Recht dauerhaft sichern. Wie das gehen könnte, liest Du z.B. auf der Website "erbrechts info" hier .

Rund ums lebenslange Wohnrecht informiert auch hier wieder das Online-Magazin Finanztip .

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