Nachlass/Stiften
Du bist kinderlos, ohne nahe Verwandte bzw. kennst keine. Was geschieht dann im Todesfall mit Deinem Nachlass? Wenn Du nichts dazu verfügst, erbt am Ende der Fiskus, also der Staat. Nein, dafür hast Du nicht gearbeitet und gespart; Dein Nachlass soll einem guten Zweck dienen.
Da ist eine Stiftung als Erbin eine gute Idee. Du musst keine eigene Stiftung gründen. Der organisatorische, verwaltungs- und damit kostenmäßige Aufwand ist eher etwas für wirklich große Vermögen.
Dich als gut betuchter Ruheständler könnte daher eher das Zustiften interessieren. Auf der Website „Mein Erbe tut Gutes” findest Du eine Auswahl seriöser gemeinnütziger Stiftungen. Vielleicht ist eine dabei, die die Zwecke verfolgt, die Du mit Deinem Nachlass fördern möchtest.
Interessant könnte auch das Zustiften in eine örtliche Bürgerstiftung
sein; hier ein Beispiel.
Wenn Du Dich Deiner Stadt verbunden fühlst, dann förderst Du genau dort
gute Zwecke, wo Du gelebt hast.
Wenn Du die Stiftung Deiner Wahl als Erbin einsetzt, wird sie im Todesfall Deine Gesamtrechtsnachfolgerin. Stiftungen sichern in der Regel professionelle und vertrauliche Abwicklung des ihnen zugewendeten Nachlasses zu und bieten dazu persönliche Information an. Rat geben Dir natürlich auch auf Erbrecht spezialisierte Anwälte.
Wichtig ist: Am Ende wickeln fremde Menschen Deinen Nachlass ab. Daher ordne ihn zu Lebzeiten, auch den digitalen Nachlass.