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Nachlass/Testamentsvollstrecker

Du brauchst keinen Testamentsvollstrecker, wenn Du nur real teilbares Vermögen wie Geld oder Wertpapiere hinterlässt und die Erbanteile im Testament bestimmst. Teilen in solchen Fällen macht weder real noch rechtlich Probleme.

Teilen kann für die Erben aber auch zum Problem werden. Zum Beispiel wenn Immobilienbesitz oder eine Kunst- oder Raritätensammlung zum Nachlass gehören oder einer der Erben im Ausland lebt, minderjährig, behindert, überschuldet oder insolvenzgefährdet ist.

Hier kann es hilfreich sein, wenn statt des oder der Erben ein Testamentsvollstrecker den Nachlass nach Deinem Willen abwickelt.

Wann es Sinn macht, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, wer das sein und was das kosten kann, erfährst Du knapp und übersichtlich auf der Website von test.de.

Mehr interessante Details rund um die Testamentsvollstreckung findest Du auf der Website dieser Anwaltskanzlei.


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