Ruheständlers Rechtsportal
Leitfoto

Patient/Patientenrecht

... in Deutschland

Als Ruheständler sitzt Du bestimmt dann und wann im Wartezimmer eines Arztes. Da gehen so manche Gedanken  durch den Kopf, vielleicht auch der: "Welche Rechte habe ich eigentlich als Patient?"

Wenn Du Dein Auto zur Reparatur oder zur Inspektion bringst - der Vergleich könnte nahe liegen -  weißt Du natürlich: Du schließt in der Werkstatt einen Werkvertrag ab und erwartest, dass am Ende der Wagen wieder voll funktionfähig im Hof steht. Die Werkstatt schuldet Dir einen Erfolg.

Wenn Du wegen einer gesundheitlichen Störung zum Arzt gehst, dann schließt Du mit dem Arzt keinen Werkvertrag; der Doktor schuldet Dir keine Heilung, sondern im Rahmen der ärtzlichen Kunst nur eine fehlerfrei Behandlung. Rechtlich gesehen erbringt er eine Dienstleistung; die ist im BGB speziell als Behandlungsvertrag geregelt. Der gesetzliche Behandlungsvertrag gilt gleichermaßen für gesetzlich wie auch privat Versicherte.

Welche Personen außer dem Arzt Behandlungen im Sinne des gesetzlichen Behandlungsvertrags erbringen, also z.B. ob Bellos Tierarzt dazu gehört, das erfährst Du auf dieser Website unter der Überschrift "Wer ist Partei des Behandlungsvertrags".

Willst Du als Patient Näheres über Informations- und Aufklärungspflichten, zur Einwilligung in Art und Umfang Deiner medizinischen Behandlungen oder über Deine Rechte bei Behandlungsfehlern wissen, dann schau in die gut gemachte Broschüre auf der BMJV-Website

Auch gut zu wissen: Als gesetzlich versicherter Patient, hast Du das Recht auf eine Patientenquittung.

... im EU-Ausland

Hast Du Dir schon mal die Rückseite Deiner Gesundheitskarte angesehen? Richtig, das ist Deine EU-Krankenversicherungskarte.

Aber kennst Du Dein Recht als Patient im EU-Ausland? Wenn nicht, erklärt es Dir diese Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums.

Sie beantwortet auch Deine Fragen zur ambulanten oder stationären Behandlung in EU-Ländern außerhalb von Deutschland.


⬅️ zurück zu Patient