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Patient / Patientenrecht

Patientenrechte in Deutschland

Als Ruheständler sitzt Du bestimmt dann und wann im Wartezimmer eines Arztes. Da gehen so manche Gedanken durch den Kopf, vielleicht auch der: „Welche Rechte habe ich eigentlich als Patient?“

Wenn Du Dein Auto zur Reparatur oder Inspektion bringst, weißt Du: Du schließt einen Werkvertrag ab und erwartest ein funktionierendes Ergebnis. Die Werkstatt schuldet Dir einen Erfolg.

Beim Arzt ist das anders: Du schließt keinen Werkvertrag. Der Arzt schuldet keine Heilung, sondern eine fachgerechte, fehlerfreie Behandlung. Rechtlich handelt es sich um einen Behandlungsvertrag . Dieser gilt für gesetzlich wie privat Versicherte gleichermaßen.

Welche Personen außer Ärzten Behandlungen im Sinne des Behandlungsvertrags erbringen, erfährst Du auf dieser Website unter der Überschrift „Wer ist Partei des Behandlungsvertrags“.

Informationen zu Aufklärungspflichten, Einwilligung, Behandlungsfehlern und weiteren Patientenrechten findest Du in der sehr gut gemachten Broschüre des Bundesjustizministeriums .

Gut zu wissen: Als gesetzlich Versicherter hast Du Anspruch auf eine Patientenquittung .

Patientenrechte im EU-Ausland

Die Rückseite Deiner Gesundheitskarte ist Deine Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht medizinische Versorgung im EU-Ausland.

Welche Rechte Du dabei hast, erklärt Dir diese Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums .

Sie beantwortet auch Fragen zur ambulanten oder stationären Behandlung in anderen EU-Mitgliedstaaten.

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