Patient / Wahlleistungen im Krankenhaus
Ruheständler sind Rentner, Pensionäre und Privatiers. Wer zu welcher Gruppe gehört, lässt sich meist schon an der Krankenversicherung erkennen: Rentner sind in der Regel gesetzlich, Pensionäre und Privatiers meist privat kranken- und pflegeversichert.
Rechte bei gesetzlicher Krankenhausleistung
Wirst Du als gesetzlich versicherter Rentner ins Krankenhaus eingewiesen, hast Du Anspruch auf ein Bett, angemessene Verpflegung und eine medizinisch ausreichende Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt – kurz: Krankenbehandlung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) .
Rechte bei Wahlleistungen im Krankenhaus
Bist Du Pensionär, Privatier oder als Rentner über eine Krankenhauszusatzversicherung abgesichert, hast Du – je nach Tarif – Wahlmöglichkeiten, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Verpflegung oder eine Chefarztbehandlung.
Die Wahl zu haben bedeutet jedoch nicht automatisch, die eigenen Rechte genau zu kennen. Welche Regeln für Wahlleistungen gelten, erklärt die Verbraucherzentrale verständlich unter der Überschrift „Ihre Rechte als Patient bei Wahlleistungen im Krankenhaus“ .