Vollmachten im Todesfall
Was bedeutet eine Vollmacht über den Tod hinaus?
Mit einer Vollmacht „über den Tod hinaus“ (transmortal) oder „für den Todesfall“ (postmortal) kann eine Person Deines Vertrauens unmittelbar nach dem Todesfall über den Nachlass verfügen.
So können zeitnah notwendige oder wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen getroffen werden – etwa Rechnungen bezahlen, laufende Verpflichtungen erfüllen oder die Wohnung auflösen.
Unterschied zu den Rechten der Erben
Die Erben selbst können in der Regel erst nach der Testamentseröffnung über den Nachlass verfügen. Bis dahin vergehen nicht selten mehrere Monate.
Transmortale und postmortale Vollmacht
Die transmortale Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten – häufig als Teil einer Vorsorgevollmacht. Die postmortale Vollmacht entfaltet ihre Wirkung dagegen erst mit dem Todesfall.
Gestaltung und rechtliche Sicherheit
Inhalt und Grenzen der Vollmacht solltest Du klar und schriftlich festlegen – getrennt von der eigentlichen Vollmachtsurkunde und vor allem getrennt von Deinem Testament. Wichtig ist, dass diese Regelung im Todesfall sofort auffindbar ist.
Der oder die Bevollmächtigte handelt gegenüber den Erben risikolos, solange die Vollmacht besteht. Die Erben sind an sie gebunden, bis sie die Vollmacht widerrufen.