Unterwegs / Assistenzhund – wohin dürfen sie mit?
Im öffentlichen Bereich sieht man sie hin und wieder: blinde Menschen in Begleitung ihres Blindenführhundes. Diese Hunde gehören zur Kategorie der sogenannten Assistenzhunde .
Diese für spezielle Aufgaben ausgebildeten Hunde assistieren ihrem Frauchen oder Herrchen rund um die Uhr. Auch der eine oder andere Ruheständler gehört heute oder künftig zu den Menschen, die die Unterstützung eines solchen vierbeinigen Helfers benötigen.
Assistenzhund im öffentlichen Raum
Gut zu wissen: Eine Arztpraxis oder auch der Einzelhandel müssen die Begleitung durch einen Assistenzhund grundsätzlich dulden.
Grenzen des Zutrittsrechts
Anders kann es zum Beispiel bei Konzert- oder Theaterveranstaltungen sein. Ein Verbot, den Assistenzhund mitzunehmen, verstößt dabei nicht automatisch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) .
Gesetzliche Grundlage
Das Recht auf Begleitung durch einen Assistenzhund ist gesetzlich geregelt in § 12e Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) .