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Unterwegs/Reiserecht

Auf die Frage, was sie im Leben für sich für besonders erstrebenswert halten, antworteten über 50% der befragten rentennahen Jahrgänge bzw. Rentner: Andere Länder und Kulturen kennenlernen – also Reisen. Daher kurz und knapp ein paar Infos zum Reiserecht.

Individual- oder Pauschalreise?

Um das Reiserecht zu verstehen, musst Du zu erst einmal zwischen Individual- und Pauschalreise und Reisevermittler (Reisebüro) unterscheiden. Was nutzt Dir diese Unterscheidgung? Nun, das merkst Du, wenn es um Reisemängel geht.

Wenn Du Reiseleistungen (z.B. Übernachtung und/oder Transport) bei Deiner Individualreise zu bemänglen hast, musst Du Dich mit jedem Anbieter, dessen Leistung Du beanstandest, einzeln auseinandersetzen. Das ist nervig, vor allem wenn Du die beanstandete Leistung im Ausland gebucht hast, z.B. das Hotel und einen Flug über den Grand Canyon. Dann gilt in der Regel ausländisches Recht und der Gerichtsstand ist im Ausland!

Einfacher gehts bei Pauschalreisen (§651a BGB). Da hast Du es beim Streit über Reisemängel nur mit dem Reiseanbieter zu tun (Achtung: das ist in der Regel nicht das nur Reisen vermittelnde Reisebüro!).

Du suchst eine knappe, verständliche Gesamtübersicht zum Reiserecht? Die bietet z.B. der ADAC.

Reisen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Ruheständler, so hört man, seien länger mobil und gern auf Reisen. Aber es gibt auch Ruheständler, deren Mobilität ist eingeschränkt. Reisen kann da riskant werden, z.B. wenn sich bei der Ankunft herausstellt, das Hotel hat keinen behindertengerechten Zugang zum Zimmer oder zum Bad.

Willst Du wissen, welche Aufkärungspflicht der Anbieter bei Behinderung oder eingeschränkter Mobilität hat, welchen Anspruch auf kostenlose Hilfe Du bei der Beförderung hast und wann der Anbieter die Beförderung verweigern kann? Dann schau in die Website der Europäischen Union. .

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