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Unterwegs / Reiserecht

Auf die Frage, was sie im Leben für besonders erstrebenswert halten, antworteten über 50 % der befragten rentennahen Jahrgänge bzw. Rentner: andere Länder und Kulturen kennenlernen – also reisen. Daher hier kurz und knapp ein paar Infos zum Reiserecht.

Individual- oder Pauschalreise?

Um das Reiserecht zu verstehen, musst Du zunächst zwischen Individual- und Pauschalreise sowie Reisevermittler (Reisebüro) unterscheiden. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn es um Reisemängel geht.

Bei einer Individualreise musst Du Dich bei Mängeln mit jedem einzelnen Anbieter auseinandersetzen – etwa mit Hotel oder Fluggesellschaft. Das ist besonders mühsam, wenn Leistungen im Ausland gebucht wurden, da dann oft ausländisches Recht gilt und der Gerichtsstand im Ausland liegt.

Einfacher ist es bei Pauschalreisen (§ 651a BGB) . Bei Reisemängeln hast Du es ausschließlich mit dem Reiseveranstalter zu tun – nicht mit dem vermittelnden Reisebüro.

Eine kompakte und verständliche Gesamtübersicht zum Reiserecht bietet zum Beispiel der ADAC .

Reisen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Viele Ruheständler sind lange mobil und gern auf Reisen. Andere wiederum haben eine eingeschränkte Mobilität. Reisen kann dann problematisch werden, etwa wenn sich vor Ort herausstellt, dass das Hotel keinen barrierefreien Zugang zum Zimmer oder Bad hat.

Welche Aufklärungspflichten Anbieter haben, welche Ansprüche auf kostenlose Hilfe bestehen und wann eine Beförderung verweigert werden darf, erläutert die Website der Europäischen Union .

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