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Unterwegs / Restaurantbesuch

Geselligkeit ist Teil eines lebenswerten Ruhestands. Deshalb gehst Du gern in geselliger Runde hin und wieder ins Restaurant. Doch nicht immer läuft alles glatt. Du hast einen Tisch reserviert, dann sagt die Tochter ab, weil die Enkel erkältet sind. Leider vergisst Du, die Reservierung zu stornieren – der Wirt verlangt eine Entschädigung.

Ein andermal sitzt ihr zwar gesellig zusammen, doch das Essen lässt lange auf sich warten. Die Enkel quengeln, der Ober vertröstet euch; am Ende platzt Dir der Kragen und ihr wechselt das Lokal. Der Wirt ist der Ansicht: Wer bestellt, muss auch bezahlen.

Wie ist die Rechtslage? Bei diesen und anderen Ärgernissen beim Restaurantbesuch hilft kein Blick in die Speisekarte, sondern eher auf die Website zum Beispiel der Verbraucherzentrale oder der Kanzlei Kotz .

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