Ruheständlers Rechtsportal
Leitfoto

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein zentrales Instrument der medizinischen Selbstbestimmung.

Patientenverfügung – warum, für was, für wen?

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung für den Fall, dass Du Deinen Willen später nicht mehr selbst äußern kannst. Darin legst Du fest, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Treffen die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zu, sind Ärztinnen, Ärzte und Pflegefachpersonen daran gebunden.

Zum Herunterladen: Infokarte zur Patientenverfügung – kurz & klar!

Patientenverfügung – wie wird sie verfasst?

Die Verbraucherzentrale NRW stellt ein kostenloses, gut verständliches Muster bereit. Dort kannst Du Deine Patientenverfügung Schritt für Schritt online erstellen. Das ausgefüllte Formular lädst Du Dir anschließend herunter.

Das Muster entspricht dem Vorschlag des BMJ . Wenn Du die Verfügung lieber offline erstellen willst, kannst Du das Muster direkt dort herunterladen.

Wichtig: Die ausgedruckte Verfügung wird nur rechtsgültig, wenn sie unterschrieben ist. Einen Notar brauchst Du dafür nicht.

Vor Deiner Unterschrift solltest Du Deine Patientenverfügung am besten mit Deinem Hausarzt besprechen. Er kann Dir erklären, was bestimmte medizinische Maßnahmen konkret bedeuten und welche Folgen ihre Ablehnung haben kann. Außerdem kann er helfen, Deine Wünsche so klar zu formulieren, dass sie später zur tatsächlichen Behandlungssituation passen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gehören zusammen

Eine Patientenverfügung ist auch ohne Vorsorgevollmacht wirksam. Trotzdem ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Die bevollmächtigte Person kann im Ernstfall prüfen, ob die Patientenverfügung zur aktuellen Situation passt und Deinen Willen gegenüber Ärzten, Krankenhaus und Pflegepersonal vertreten.

Deine Vertrauensperson braucht eine Vorsorgevollmacht. Ohne Vollmacht erhält sie von Ärzten und Pflegepersonal in der Regel keine Auskünfte über Deinen Gesundheitszustand und Deine Behandlung.

Wichtig ist: Die bevollmächtigte Person entscheidet nicht nach ihren eigenen Vorstellungen. Sie soll Deinen in der Patientenverfügung und in der Vollmacht ausgedrückten Willen zur Geltung bringen. Deshalb solltest Du eine Person auswählen, der Du vertraust und mit der Du vorher über Deine Wünsche gesprochen hast.

Patientenverfügung – jederzeit widerruflich, jederzeit frei änderbar?

Ja. An eine einmal verfasste Patientenverfügung bist Du nicht dauerhaft gebunden. Du kannst sie jederzeit ändern oder formlos widerrufen, solange Du einwilligungsfähig bist.

Veränderungen Deines Gesundheitszustands oder Deiner persönlichen Vorstellungen sollten Anlass sein, die Patientenverfügung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Deine Vertrauensperson sollte davon wissen.

Patientenverfügung – und was, wenn sie fehlt?

Ohne eine Patientenverfügung entscheiden Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Deinen nächsten Angehörigen über Deine Behandlung. Gerade in belastenden Situationen sind sich Familien jedoch oft nicht einig, was wirklich Deinem Willen entspricht. Eine klare Verfügung verhindert Streit und stellt sicher, dass Dein Wille respektiert wird.

Patientenverfügung und Organspende

Eine Organspende-Einwilligung und eine Patientenverfügung können sich widersprechen, wenn die Patientenverfügung lebensverlängernde oder intensivmedizinische Maßnahmen ausschließt, diese Maßnahmen aber kurzfristig nötig wären, um eine Organspende überhaupt zu ermöglichen. Fachliche Hinweise findest Du auf der Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung .

Gilt die Patientenverfügung im Ausland?

Im Ausland ist eine deutsche Patientenverfügung nicht automatisch in gleicher Weise verbindlich. Sie kann aber als wichtiger Hinweis auf Deinen Willen dienen. Deshalb solltest Du Dich vor längeren Auslandsaufenthalten über die dortigen Regeln informieren. Weitere Informationen dazu findest Du hier.

Abgrenzung: Sterbehilfe

Eine Patientenverfügung dient nicht der Sterbehilfe. Sie bestimmt allein, welche Behandlungen Du wünschst oder ablehnst, wenn Du Dich nicht mehr selbstbestimmt entscheiden kannst. Zuverlässige Aufklärung zu diesem Thema findest Du bei der Verbraucherzentrale .

⬅️ Zurück zu Vorsorgen