Vorsorgen/Patientenverfügung
Patientenverfügung - warum, für was, für wen?
Mit Deiner Patientenverfügung triffst Du Entscheidungen für den Fall eines unheilbaren schweren Leidens, einer dauerhaften Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen (z. B. Beatmung, Dialyse, künstliche Ernährung) oder für die Phase des Sterbens.
Ohne Patientenverfügung entscheiden der Arzt und Deine engsten Angehörigen für Dich. In einer solchen Grenzsituation sind sich jedoch selbst enge Angehörige oft nicht einig.
Eine Broschüre des BMJV (PDF zum Download) informiert Dich verständlich und rechtlich aktuell über Zweck und Inhalt einer Patientenverfügung.
Patientenverfügung - wie wird sie verfasst?
Die Verbraucherzentrale NRW bietet auf ihrer Website ein Muster zur Patientenverfügung an. Die kannst Du dort sogar online erstellen.
Bevor Du die Verfügung unterschreibst, sprich mit Deinem Hausarzt. Sein Wissen über Krankheitsstadien und wahrscheinliche Verläufe hilft, den Patientenwillen rechtlich eindeutig zu formulieren.
Achtung: Nicht die Vorsorgevollmacht vergessen!
Wenn Du Dich in einer Situation befindest, in der Du nicht mehr selbst entscheiden kannst, muss jemand Deinen Patientenwillen durchsetzen. Gibt es Unklarheiten in der Patientenverfügung, entscheidet diese Person in Deinem Sinne – vorausgesetzt, Du hast ihr eine Vorsorgevollmacht erteilt.
Patientenverfügung und Organspender - passt das zusammen?
Wenn Du Organspender bist, kann das Deiner Patientenverfügung widersprechen. Näheres dazu findest Du hier .
Abgrenzung: Sterbehilfe
Zur Klarstellung: Bei der Patientenverfügung geht es nicht um "Sterbehilfe"! Wenn Du Dich darüber informieren möchtest, schau in diesen Beitrag der Verbraucherzentrale.