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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung bestimmst Du heute, welche medizinische Behandlung Du später willst oder ablehnst, wenn Du nicht mehr selbst entscheiden oder Deinen Willen ausdrücken kannst.

Worum geht es?

Eine Patientenverfügung wird wichtig, wenn Du Deinen Willen zum Beispiel im Koma, nach schweren Kopfverletzungen durch einen Unfall, nach einem Schlaganfall oder am Lebensende nicht mehr selber äußern kannst.

In der Verfügung legst Du fest, welche medizinischen Maßnahmen in solchen und vergleichbaren Situationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen. Es geht also um Deine dafür im Voraus festgelegte medizinische Selbstbestimmung

Was kannst Du regeln?

Du kannst festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Wichtig ist: Die Verfügung muss später zu der konkreten Lebens- und Behandlungssituation passen.

Deshalb solltest Du immer beides zusammen beschreiben: die Situation und die Behandlung, die Du dann wünschst oder ablehnst. Nur dann können Ärzte und Pflegefachpersonen Deinen Willen sicher erkennen und beachten - und nur dann dürfen sie danach handeln.

Im Wesentlichen geht es zum Beispiel um:

Wann ist die Patientenverfügung verbindlich?

Wichtig: Deine Verfügung ist verbindlich, wenn die jeweilige Bestimmung auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation passt. Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachpersonen, Bevollmächtigte und Betreuer müssen Deinen festgelegten Willen dann beachten.

Eine allgemeine Anweisung wie „ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen“ ist unverbindlich. Die behandelnden Personen erkennen daraus nicht, was Du in der konkreten Krankensituation willst. Daher ist unbedingt wichtig: Genau beschreiben, in welchen Situationen genau welche Behandlung gewünscht oder abgelehnt wird.

Wie wird die Patientenverfügung erstellt?

Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein. Einen Notar brauchst Du dafür grundsätzlich nicht.

Die Verbraucherzentralen bieten ein kostenloses Online-Tool an. Damit kannst Du Schritt für Schritt eine persönliche Patientenverfügung online erstellen. Das ausgefüllte Dokument musst Du anschließend ausdrucken, prüfen und unterschreiben.

Das Online-Tool der Verbraucherzentralen basiert auf Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz. Informationen und Muster findest Du auch direkt beim Bundesministerium der Justiz .

Am besten besprichst Du Deine Verfügung mit Deiner Hausärztin oder Deinem Hausarzt. Dann verstehst Du besser, was künstliche Ernährung, Beatmung, Wiederbelebung oder palliative Behandlung konkret bedeuten, bei Dir bewirken und ob Du das auch dann so willst.

Zum Herunterladen: Infokarte zur Patientenverfügung – kurz & klar!

Warum gehört eine Vorsorgevollmacht dazu?

Die Patientenverfügung bestimmt, was medizinisch geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Deinen Willen gegenüber Ärzten, Krankenhaus, Pflegeheim und Behörden durchsetzt.

Eine Patientenverfügung ist natürlich ohne Vorsorgevollmacht wirksam. Trotzdem ist es sinnvoll, zusätzlich eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Die bevollmächtigte Person kann im Ernstfall prüfen, ob die Patientenverfügung zur aktuellen Situation passt, und Deinen Willen vertreten.

Wichtig ist: Die bevollmächtigte Person entscheidet nicht nach eigenen Vorstellungen. Sie kann nur Deinen in der Verfügung erklärten Willen zur Geltung bringen. Deshalb solltest Du mit dieser Person vorher über Deine in der Verfügung festgelegten Wünsche sprechen.

Was gilt, wenn keine Patientenverfügung da ist?

Ohne Patientenverfügung muss Dein mutmaßlicher Wille ermittelt werden. Ärztinnen und Ärzte sprechen dann mit Angehörigen, Bevollmächtigten oder Betreuern.

Das kann schwierig werden, wenn niemand genau weiß, was Du gewollt hättest oder wenn Angehörige unterschiedlicher Meinung sind. Gerade deshalb ist eine klare Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht so wichtig.

Kannst Du Deine Verfügung ändern oder widerrufen?

Ja. An eine einmal verfasste Patientenverfügung bist Du nicht dauerhaft gebunden. Du kannst sie jederzeit ändern oder vernichten, solange Du einwilligungsfähig bist.

Informiere Deine Vertrauensperson, wo die aktuelle Fassung Deiner Verfügung aufbewahrt ist.

Patientenverfügung und Organspende

Patientenverfügung und Organspendeausweis sollten zusammenpassen. Ein Widerspruch kann entstehen, wenn Du intensivmedizinische Maßnahmen ablehnst, zugleich aber Organe spenden möchtest. Für eine Organspende können solche Maßnahmen kurzfristig notwendig sein.

Gute Hinweise dazu findest Du beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit .

Gilt die Patientenverfügung im Ausland?

Im Ausland ist eine deutsche Patientenverfügung nicht automatisch in gleicher Weise verbindlich. Sie kann aber ein wichtiger Hinweis auf Deinen Willen sein.

Vor längeren Auslandsaufenthalten solltest Du prüfen, welche Regeln dort gelten. Weitere Informationen findest Du hier: Organspende und Patientenverfügung im Ausland .

Abgrenzung: Sterbehilfe

Eine Patientenverfügung ist keine Sterbehilfe. Sie regelt, welche medizinischen Behandlungen Du wünschst oder ablehnst, wenn Du Dich selbst nicht mehr äußern kannst.

Eine verständliche Übersicht zur Sterbehilfe findest Du bei der Verbraucherzentrale .

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