Vorsorgen/Patientenverfügung
Patientenverfügung – warum, für was, für wen?
Mit einer Patientenverfügung hältst Du fest, wie Ärztinnen und Ärzte Dich behandeln sollen, wenn Du selbst nicht mehr entscheiden kannst – zum Beispiel bei einem unheilbaren Leiden, schweren Hirnschädigungen oder wenn dauerhaft lebenserhaltende Maßnahmen notwendig wären (z. B. künstliche Ernährung, Beatmung, Dialyse).
Ohne eine Patientenverfügung entscheiden Ärztinnen und Ärzte gemeinsam mit Deinen nächsten Angehörigen über Deine Behandlung. Gerade in belastenden Situationen sind sich Familien jedoch oft nicht einig, was wirklich Deinem Willen entspricht. Eine klare Verfügung verhindert Streit und stellt sicher, dass Dein Wille respektiert wird.
Eine verständliche und aktuelle Einführung bietet die Broschüre des Bundesjustizministeriums (kostenloses PDF).
Patientenverfügung – wie wird sie verfasst?
Die Verbraucherzentrale NRW stellt ein seriöses und kostenloses Muster bereit. Auf ihrer Website kannst Du Deine Patientenverfügung sogar Schritt für Schritt online erstellen.
Bevor Du unterschreibst, ist ein Gespräch mit Deinem Hausarzt sehr sinnvoll. Er oder sie kennt typische Krankheitsverläufe und hilft dabei, Deinen Willen so klar zu formulieren, dass die Verfügung später rechtlich eindeutig ist.
Achtung: Nicht die Vorsorgevollmacht vergessen!
Eine Patientenverfügung wirkt nur, wenn jemand da ist, der Deinen Willen durchsetzt. Diese Person braucht jedoch eine Vorsorgevollmacht. Fehlt sie, entscheidet ein Gericht, wer Dich vertreten soll. Die Vorsorgevollmacht ist deshalb die wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung.
Patientenverfügung und Organspende – passt das zusammen?
Wenn Du Organspender bist, können Formulierungen in der Patientenverfügung im Widerspruch dazu stehen. Welche Regelungen zusammenpassen und wo es Konflikte geben kann, erklärt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hier.
Patientenverfügung – gilt die auch im Ausland?
Wie andere Länder mit deutschen Patientenverfügungen umgehen, erfährst Du hier.
Abgrenzung: Sterbehilfe
Wichtig: Eine Patientenverfügung hat nichtsmit aktiver Sterbehilfe zu tun. Sie regelt lediglich, welche medizinischen Maßnahmen Du möchtest – und welche nicht. Eine gute Übersicht über erlaubte und verbotene Formen der Sterbehilfe bietet die Verbraucherzentrale.