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Vorsorgen/Patientenverfügung

Patientenverfügung - warum, für was, für wen?

Mit Deiner Patientenverfügung triffst Du Entscheidungen für den Fall eines unheilbaren schweren Leidens, einer dauerhaften Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen (z. B. Beatmung, Dialyse, künstliche Ernährung) oder für die Phase des Sterbens.

Die Broschüre des BMJV (PDF zum Download) informiert Dich ebenso verständlich wie rechtlich aktuell über Zweck und Inhalt einer Patientenverfügung.

Patientenverfügung - wie wird sie verfasst?

Das Bundesjustizministerium hilft mit Texbausteinen. Die Verbraucherzentrale NRW bietet sogar die Möglichkeit, die Patientenverfügung auf ihrerWebsite online zu erstellen.

Bevor Du die Verfügung unterschreibst, sprich mit Deinem Hausarzt. Sein Wissen über Krankheitsstadien und wahrscheinliche Verläufe hilft, den Patientenwillen rechtlich eindeutig zu formulieren.

Achtung: Nicht die Vorsorgevollmacht vergessen!

Wenn Du Dich in einer Situation befindest, in der Du nicht mehr selbst entscheiden kannst, muss jemand Deinen Patientenwillen durchsetzen. Gibt es Unklarheiten in der Patientenverfügung, entscheidet diese Person in Deinem Sinne – vorausgesetzt, Du hast ihr eine Vorsorgevollmacht erteilt.

Patientenverfügung und Organspender - passt das zusammen?

Wenn Du Organspender bist, kann das Deiner Patientenverfügung widersprechen. Näheres dazu findest Du hier .

Abgrenzung: Sterbehilfe

Zur Klarstellung: Bei der Patientenverfügung geht es nicht um "Sterbehilfe"! Wenn Du Dich darüber informieren möchtest, schau in diesen Beitrag der Verbraucherzentrale.


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