Vorsorgen/Vollmachten
Vorsorgevollmacht - warum, für was, für wen?
Besonders im Alter kannst Du plötzlich in eine Lage geraten, in der Du nicht mehr selbstbestimmt handeln oder Deinen Willen ausdrücken kannst (z. B. Schlaganfall, Demenz, Koma). Für solche Fälle triffst Du mit einer Vorsorgevollmacht Vorkehrungen. Ohne Vorsorgevollmacht gilt im Vorsorgefall das gesetzliche Betreuungsrecht.
In der Vollmacht benennst Du eine oder mehrere Personen. Zum Beispiel eine Person für die Vermögenssorge und eine andere – Dir emotional besonders verbundene – für den Pflegefall, wenn es um Deinen Aufenthalt oder Deine Wohnungsangelegenheiten geht.
Vorsorgevollmacht - was gehört rein?
Alle notwendigen Bestimmungen findest Du im eingangs erwähnten Muster. Die Verbraucherzentrale NRW ermöglicht sogar, die Vorsorgevollmacht online zu erstellen.
Die Vorsorgevollmacht muss nicht in einem einzigen Dokument stehen. Du kannst sie thematisch auf verschiedene Dokumente verteilen (jedes aber unterschreiben!). Solche Aufteilung wäre gut, wenn Du für die Vermögens- und die Gesundheitssorge getrennte Personen benennst.
Jedem Textmodul im Muster kannst Du zustimmen oder es ablehnen. Eine Ablehnung sollte jedoch gut überlegt sein. Denn was in der Vorsorgevollmacht nicht geregelt ist, kann später zur gesetzlichen Betreuung führen.
Die bevollmächtigte/n Person/en sollte/n Deine Vollmacht und deren Regelung kennen. Anderenfalls kann passieren, dass sie - von dieser Aufgabe überrascht - ablehnt. Außerdem muss die/er Bevollmächtigte im Ernstfall Zugriff auf Deine Vollmacht haben. Sonst kann sie sich im Vorsorgefall - z.B. beim Arzt - nicht legitimieren. Hier erfährst Du, wie man das sicherstellen kann.
Gesetzliche Gesundheitssorgevollmacht - eine Alternative?
Du bist verheiratet und hast (noch immer) keine Vorsorgevollmacht erteilt? Seit dem 01.01.2023 hilft die gesetzliche Vollmacht zur Gesundheitssorge. Verlasse Dich aber nicht darauf,das sie eine private Vorsorgevollmacht ersetzt! Das Gesetzt regelt nur eine Notfallsituation (!). Diese Vollmacht gilt nur befristet, nur in engen Grenzen und nur unter strengen Voraussetzungen. Für nichtehehliche (oder gleichgestelllte) Partnerschaften gilt sie nicht.
Vollmacht in digitalen Angelegenheiten
Im ansonsten guten Muster für die Vorsorgevollmacht (siehe oben) fehlt leider eine Regelung zu digitalen Aktivitäten einer Person (das sind z.B. Bestellungen im Internet, Aktivitäten auf Versteigerungsplattformen oder in sozialen Netzwerken, Geldtransaktionen (z.B. über Paypal)). Ergänze daher Deine Vorsorgevollmacht entsprechend. Hilfe dafür gibt es z.B. in der Studie "Digitaler Nachlass", dort konkret auf Seite 345 f. (gelb unterlegt).
Generalvollmacht - klingt umfassend, ist sie aber nicht!
Die sogenannte Generalvollmacht bezieht sich ausschließlich auf Rechtshandlungen (z.B. Kündigung, Vertragsabschluss, Widerruf). Dafür ist sie geeignet. Aber sie ersetzt keine Vorsorgevollmacht! Denn die geht über reine Rechtshanldungen hinaus!