Vorsorgen/Vollmachten
Vorsorgevollmacht – warum, für was, für wen?
Besonders im Alter kannst du plötzlich in eine Lage geraten, in der du nicht mehr selbstbestimmt handeln oder deinen Willen ausdrücken kannst – etwa bei einem Schlaganfall, bei Demenz oder nach einem Unfall. Für solche Fälle triffst du mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig Vorkehrungen. Ohne Vorsorgevollmacht gilt im Ernstfall das gesetzliche Betreuungsrecht.
Vorsorgevollmacht – was gehört hinein?
In der Vorsorgevollmacht benennst du eine oder mehrere Personen als Bevollmächtigte. Du kannst eine Person für Deine Vermögenssorge einsetzen, eine andere Person – viellicht eine Dir besonders nahestehende – für Gesundheits- und Pflegefragen oder Wohnungsangelegenheiten.
Alles was Deine Vorsorgevollmacht regeln sollte, findest Du im amtlichen Muster des Bundesjustizministeriums. Die Verbraucherzentrale NRW ermöglicht sogar, eine Vorsorgevollmacht online zu erstellen.
Die Vorsorgevollmacht muss nicht in einem einzigen Dokument stehen. Du kannst sie nach Themenbereichen auf mehrere Dokumemnte verteilen – z.B. wenn Du für Vermögensangelegenheiten und Gesundheitsfragen unterschiedliche Personen einsetzen möchtest. Aber dran denken: Jedes Dokument einzeln eigenhändig unterschreiben!
Jedem Textbaustein im Muster kannst du zustimmen oder ihn ablehnen. Eine Ablehnung sollte gut überlegt sein, denn nicht geregelte Bereiche können später eine gerichtliche Betreuung notwendig machen.
Vorsorgevollmacht – weiß der Bevollmächtigte davon, hat er Zugriff?
Bevollmächtigte sollten über ihre Aufgabe informiert sein und die Vollmacht im Notfall schnell vorlegen können – etwa bei Ärzten, Banken oder Behörden. Eine sichere Lösung ist die Hinterlegung im zentralen Vorsorgeregister.
Vorsorgevollmacht – gilt sie auch im Ausland?
Die Antwort findest du hier.
Gesetzliche Gesundheitssorgevollmacht – die einfache Alternative?
Du bist verheiratet und hast noch keine Vorsorgevollmacht? Seit dem 01.01.2023 gibt es eine gesetzliche Notfallvertretung für Ehepartner. Verlasse dich aber nicht darauf, dass sie eine private Vorsorgevollmacht ersetzt! Die gesetzliche Vertretung gilt nur in einer akuten Notsituation, nur für Ehepaare, nur zeitlich befristet und nur innerhalb enger Grenzen. Für nicht-eheliche oder gleichgestellte Partnerschaften gilt sie nicht.
Vollmacht in digitalen Angelegenheiten
Im ansonsten guten amtlichen Muster fehlt ein wichtiges Thema: digitale Angelegenheiten. Dazu zählen Internetbestellungen, Aktivitäten auf Auktionsplattformen, soziale Netzwerke oder Zahlungsdienste wie PayPal. Ergänze daher deine Vorsorgevollmacht um klare Regelungen dazu. Hilfe bietet die Studie „Digitaler Nachlass“, besonders ab Seite 345.
Generalvollmacht – klingt umfassend, ist sie aber nicht!
Die sogenannte Generalvollmacht umfasst viele rechtliche Handlungen – etwa Vertragsabschlüsse, Kündigungen und Widerrufe. Gesundheitsangelegenheiten, Unterbringung, Aufenthaltsbestimmung oder freiheitsentziehende Maßnahmen sind darin jedoch nur enthalten, wenn du sie ausdrücklich regelst. Fehlt dies, kann trotz Generalvollmacht eine gesetzliche Betreuung notwendig werden.