Wohnen – Wer darf mit Dir zusammen wohnen?
Mietwohnung: Pflege, Betreuung und Hilfe
Wenn Du im Alter Hilfe im Haushalt oder bei der persönlichen Betreuung brauchst, darfst Du – unter bestimmten Voraussetzungen – eine Pflege- oder Betreuungsperson in Deine Mietwohnung aufnehmen. Das gilt auch, wenn jemand aus Deinem Haushalt Unterstützung benötigt.
Angehörige darfst Du immer vorübergehend aufnehmen. Wenn jedoch jemand dauerhaft einzieht, besonders eine fremde Pflegeperson, darf die Wohnung nicht überbelegt sein.
Eine gute, leicht verständliche Zusammenfassung findest Du bei anwalt.de: Aufnahme Dritter in die Mietwohnung – kurz erklärt .
Mietwohnung: Lebenspartner
Im Alter möchtest Du vielleicht nicht allein leben. Wenn eine neue Partnerschaft entsteht, willst Du vielleicht zusammenziehen. Das ist in vielen Fällen problemlos möglich.
– Bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft gilt: Du darfst Deinen Partner in die Wohnung aufnehmen. Der Vermieter muss nicht zustimmen – er muss nur informiert werden (z. B. wegen Nebenkosten).
– Bei nicht verheirateten Paaren gilt: Der Vermieter muss zustimmen. In der Regel hast Du aber Anspruch auf diese Zustimmung.
Was passiert, wenn Du stirbst? Darf Dein Partner in der Wohnung bleiben? Die Antwort findest Du hier.
Eigentumswohnung: Senioren-WG und Mitbewohner
Senioren-Wohngemeinschaften werden immer beliebter. Du kannst eine WG in Deiner Eigentumswohnung gründen oder Deine Wohnung an eine Senioren-WG vermieten.
Wichtig: Prüfe zuvor die Teilungserklärung . Oft steht darin, dass die Wohnung nicht gewerblich genutzt werden darf. Das betrifft auch WGs, die als „gewerblich“ eingestuft werden könnten.