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Wohnen / Haustierbestattung – wo und wie?

Haustiere als Begleiter im Ruhestand

Haustiere, so berichtet eine bei GEO zitierte Studie, halten geistig fit. Das ist für Ruheständler eine gute Botschaft; so mancher weiß das bereits aus eigener langjähriger Verbundenheit mit Bello oder der behaglich schnurrenden Lilly.

Die Rentenzeit, so die Statistik , währt für die Ruheständlerin gut 24 Jahre, für das männliche Pendant gut 20. Dein Bello dagegen lebt durchschnittlich 10–13 Jahre , die schnurrige Katze Lilly etwa 15 Jahre . Es ist daher wahrscheinlich, dass Du Bello oder Lilly noch in Deiner Rentenzeit bestatten musst.

Wo darf ein Haustier bestattet werden?

Doch darfst Du Bello oder Lilly einfach im Garten Deines Hauses, der Wohnanlage oder der Mietwohnung, im Wald, Park oder auf der nahen Wiese begraben? Musst Du beim Tiergrab Abstände und Tiefe beachten oder darfst Du die Urne Deines Haustiers zu Hause aufbewahren?

Rechtliche Regeln zur Tierbestattung

Rechtlich gilt: Die Bestattung von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber gesetzlichen Vorgaben. Eine Beerdigung im eigenen Garten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, etwa wenn das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verendet ist und eine ausreichende Tiefe eingehalten wird. Öffentliche Flächen wie Wald oder Park sind in der Regel tabu.

Viele Fragen – vertiefende Antworten findest Du in diesem Beitrag eines auf Tierrecht spezialisierten Anwalts .

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