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Wohnen / Winterdienst

Mietwohnung – Winterdienst (auch für ältere) Mieter

Manche Mietverträge enthalten Klauseln, wonach der Mieter für den Winterdienst zuständig ist. Mietrechtlich ist das grundsätzlich zulässig. Aber was, wenn Schneeschieben im Alter zu schwer wird?

Darfst Du dann einfach Schippe und Besen liegen lassen?

Die Rechtslage ist nicht ganz einfach. Entscheidend ist, ob Dir der Winterdienst noch zumutbar ist. Alter allein befreit nicht automatisch, kann aber im Einzelfall berücksichtigt werden.

Eine verständliche Übersicht bietet die Website der Kanzlei Strunz-Alter . Der Beitrag datiert zwar aus 2011, ist rechtlich aber weiterhin relevant.

Manche Gerichte berücksichtigen Alter und Gebrechlichkeit stärker, andere weniger. Das Landgericht Köln hat einem älteren Mieter Recht gegeben – allerdings in einem besonderen Fall. Andere Gerichte vertreten eine strengere Auffassung und nehmen Mieter trotz Gebrechlichkeit in die Pflicht.

Was also tun, wenn Du im Winter nicht mehr räumen kannst? Sprich mit Deinem Vermieter. Oft lässt sich eine praktische Lösung finden, etwa durch Beauftragung eines Dienstes.

Bist Du Vermieter, bleibst Du verantwortlich. Die Pflicht zum Winterdienst kann zwar übertragen werden; wenn der Mieter sie nicht erfüllen kann, musst Du für Ersatz sorgen – sonst droht Haftung bei Unfällen.

Wohnungseigentum – Winterdienst in der WEG

Du bist Miteigentümer einer Wohnanlage. Häufig erledigen die Bewohner den Winterdienst im Wechsel.

Wer dies altersbedingt nicht mehr leisten kann, kann eine andere Regelung verlangen, wenn die aktuelle auf einem Mehrheitsbeschluss beruht und nicht auf einer Vereinbarung aller Eigentümer.

Eigenheim – Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Im Eigenheim bist Du grundsätzlich selbst zum Winterdienst verpflichtet. Du kannst diese Pflicht jedoch auf Dritte übertragen, etwa einen Dienstleister.

Winterdienst im Überblick

Einen guten Gesamtüberblick über Räum- und Streupflichten findest Du bei der Stiftung Warentest .

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