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Wohnen / Winterdienst

Mietwohnung – Winterdienst (auch für ältere) Mieter

Manche Mietverträge enthalten noch die bekannte Klausel, wonach der Mieter für den Winterdienst zuständig ist. Mietrechtlich ist das grundsätzlich in Ordnung. Aber was, wenn Schneeschieben im Alter zu schwer wird?

Darfst Du dann einfach Schippe und Besen liegen lassen?

Die Rechtslage ist nicht ganz leicht zu durchschauen. Eine verständliche Übersicht bietet die Website der Kanzlei Strunz-Alter . Der Beitrag datiert zwar aus 2011, ist rechtlich aber weiterhin gültig.

Manche Gerichte sehen das Alter als Entschuldigung, andere eher nicht. Das Landgericht Köln hat einem alten Mieter den Rücken gestärkt – allerdings in einem sehr speziellen Fall. Andere Gerichte vertreten eine andere Auffassung und nehmen Mieter trotz Gebrechlichkeit in die Pflicht.

Was also tun, wenn Du im Winter nicht mehr räumen kannst? Rede mit Deinem Vermieter. Für beide Seiten ist oft unklar, wer wirklich in der Räum- und Streupflicht steht und wer am Ende haftet, wenn jemand stürzt.

Bist Du Vermieter? Dann bist Du in der Verantwortung. Die Pflicht zum Winterdienst kann zwar auf den Mieter übertragen werden, aber wenn er altersbedingt nicht mehr kann, musst Du handeln – sonst haftest Du im Schadenfall.

Wohnungseigentum – Winterdienst in der WEG

Du bist Miteigentümer einer eigengenutzten Wohnanlage. Häufig erledigen die Bewohner den Winterdienst im Turnus selbst.

Wer dies altersbedingt nicht mehr leisten kann, darf eine andere Regelung verlangen, wenn die aktuelle auf einem Mehrheitsbeschluss und nicht auf einer Vereinbarung aller beruht.

Eigenheim – Räum- und Streupflicht für Eigentümer

Den Ruhestand im Eigenheim zu genießen, ist schön. Nur im Winter wird es mühsam, wenn es geschneit hat. Dann musst Du räumen – es sei denn, Du hast den Winterdienst wirksam übertragen.

Winterdienst im Überblick

Einen guten Gesamtüberblick über Räum- und Streupflicht findest Du bei der Stiftung Warentest .

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