Öffentlichkeitsarbeit rechtssicher gestalten
Öffentlichkeitsarbeit gehört heute zum Vereinsalltag. Worauf Ehrenamtliche bei Fotos, Texten und Social Media rechtlich achten müssen.
Öffentlichkeitsarbeit im Verein
Ruheständler bringen durch ihre berufliche und persönliche Lebenserfahrung beste Voraussetzungen mit, sich im Ehrenamt an der Öffentlichkeitsarbeit im Verein zu beteiligen.
Doch Vorsicht: Bei der Nutzung von Fotos, Bildern, Texten oder Zeitungsausschnitten können rechtliche Probleme entstehen.
Fotos und Bilder
Fotos und Bilder sind meist urheberrechtlich geschützt. Ohne Erlaubnis dürfen sie in der Regel nicht kopiert, veröffentlicht oder auf der Vereinswebsite eingestellt werden. Das gilt auch für Bilder aus sozialen Netzwerken oder anderen Internetseiten.
Zusätzlich müssen die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein.
Eine gut gemachte Liste zu FAQ zur Veröffentlichung von Fotos spezielle für Vereine gibt es auf der Website des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Texte und Presseberichte
Auch Texte, Zeitungsausschnitte und Presseartikel sind meist urheberrechtlich geschützt. Ohne Genehmigung dürfen sie normalerweise nicht vollständig auf der Vereinswebsite veröffentlicht werden.
Erlaubt ist meist nur eine kurze Zusammenfassung in eigenen Worten mit Angabe der Quelle. Einzelne kurze Zitate sind nur erlaubt, wenn sie für eigene Inhalte notwendig sind.
Das rechtlich Wesentliche rund um die Öffentlichkeitsarbeit im Verein erfährst Du z.B. beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V.
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