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Betreutes Wohnen – kurz erklärt

Betreutes Wohnen heißt selbstbestimmt wohnen – zur Miete oder im Eigentum – plus ein zusätzlicher Servicevertrag für Grundsicherheit und Alltagshilfen. Anders als beim Heimvertrag sind Pflegeleistungen nicht eingeschlossen; Pflege muss separat organisiert werden. Betreutes Wohnen in diesem Sinne ist Servicewohnen.

Betreutes Wohnen als Mietwohnung

Beim betreuten Wohnen mietest Du meist in einer Anlage eine barrierearme oder barrierefreie Wohnung. Es handelt sich in der Regel um einen Wohnraummietvertrag – mit den entsprechenden Rechten wie Kündigungsschutz, Nebenkostenabrechnung sowie Rechten und Pflichten des Mieters.

Rechtlich getrennt davon schließt Du einen Service- oder Betreuungsvertrag. Dieser ist regelmäßig als Dienstvertrag oder gemischter Vertrag ausgestaltet und enthält Leistungen wie Notrufsystem, Ansprechpartner vor Ort oder Vermittlung von Hilfs- und Pflegediensten. Er wird zusätzlich zur Miete vergütet.

Betreutes Wohnen ist keine Pflegeeinrichtung. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung zur umfassenden pflegerischen Versorgung. Wenn Du Unterstützung brauchst, erfolgt diese in der Regel über ambulante Pflegedienste und die Pflegeversicherung (SGB XI) – auf Grundlage eines gesonderten Pflegevertrags.

Betreutes Wohnen als Eigentumswohnung

Du kannst in der Anlage auch eine solche Wohnung kaufen. Dann bist Du Wohnungseigentümer und es gelten die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Wie der Mieter schließt Du nun als Eigentümer einen Service- oder Betreuungsvertrag mit dem Betreiber ab. Die Leistungen sind personenbezogen – sie gehören nicht zum Wohnungseigentum. Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung können vorsehen, dass Nutzer (auch Mieter) an einen solchen Servicevertrag gebunden sind.

Im Übrigen gelten die vorstehenden Ausführungen zur Betreuung entsprechend.

Koppelung von Wohnen und Betreuung – wichtige Rechtsfragen

Diese Fragen beantwortet Dir – rechtlich fundiert, gut strukturiert – die Broschüre „Rechtsprobleme beim betreuten Wohnen“ der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V.

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