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Heimvertragsrecht und alternatives Wohnen

Warum ist das Thema wichtig?

Viele Ruheständler beschäftigen sich irgendwann mit der Frage, ob ein Umzug in ein Pflegeheim oder eine alternative Wohnform notwendig wird. Wenn Du wissen möchtest, wie viele Menschen Deiner Altersgruppe pflegebedürftig sind oder stationär gepflegt werden, findest Du eine gute Übersicht in dieser Statistik zur Pflegebedürftigkeit .

Was ist ein Heimvertrag?

Ein Heimvertrag ist ein umfangreicher rechtlicher Vertrag. Er umfasst Wohnen, Betreuung und – je nach Ausgestaltung – auch pflegerische Leistungen. Der Heimvertrag ist im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Den Anwendungsbereich definiert § 1 Abs. 1.

Servicewohnen, oft ungenau betreutes Wohnen genannt (siehe dort), fällt nicht in jedem Fall unter das WBVG. Entscheidend ist, ob und in welchem Umfang neben der Wohnraumüberlassung Betreuungs- oder Pflegeleistungen vertraglich geschuldet sind.

Heimverträge im Sinne des WBVG liegen insbesondere dann vor, wenn Wohnraum überlassen wird und zugleich Betreuungs- oder Pflegeleistungen erbracht oder verbindlich vorgehalten werden.

Wer wählt das Heim aus und schließt den Heimvertrag?

Solange Du selbstbestimmt handeln kannst, entscheidest Du, welches Pflegeheim für Dich infrage kommt und welche Leistungen Du möchtest; Du schließt auch den Heimvertrag selbst ab.

Wenn Du jedoch nicht mehr in der Lage bist, die Bedeutung und Tragweite einer solchen Entscheidung selbst zu erfassen, kommt es darauf an, ob Du vorgesorgt hast.

Gibt es keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung, bestellt das Gericht einen Betreuer.

Worauf beim Heimvertrag achten?

Alles, was Du zum Heimvertrag wissen musst, erfährst Du bei der Verbraucherzentrale .

Was unterscheidet den Heimvertrag vom Pflegevertrag?

Den Heimvertrag schließt Du mit einer Einrichtung im Sinne des WBVG, die Wohnraum sowie Betreuungs- und ggf. Pflegeleistungen anbietet.

Pflegeverträge bestehen demgegenüber insbesondere im ambulanten Bereich, wenn Pflegeleistungen bei Dir zu Hause erbracht werden. Im stationären Bereich sind Pflegeleistungen regelmäßig Bestandteil des Heimvertrags.

Welche alternativen Wohnformen gibt es im Pflegefall?

Einen fachlich guten Überblick findest Du beim BIVA .

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