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Wohnen/Rollator im Hausflur?

Im Treppenhaus und Hausflur stoßen oft gegensätzliche Interessen aufeinander - und zwar sowohl im Miethaus als auch in der Wohnungseigentumsanlage. Früher störte häufig schon ein Kinderwagen im Flur, heute geht es wegen der veränderten Alterspyramide eher um den Rollator als wichtige Gehhilfe für viele ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen.

Rechtlich gibt es dabei keine starre Regel. Maßgeblich ist eine Interessenabwägung im Einzelfall: Wer auf einen Rollator angewiesen ist, darf ihn nicht ohne Weiteres aus dem Hausflur verdrängt bekommen. Zugleich müssen Flucht- und Rettungswege frei bleiben; auch unzumutbare Behinderungen anderer Hausbewohner sind nicht hinzunehmen.

Wann und unter welchen Bedingungen das Abstellen eines Rollators im Hausflur oder Treppenhaus geduldet werden muss, erfährst Du z.B. näher bei Juraforum .

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