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Umzug ins Pflegeheim – Mietvertrag und Kündigungsfrist

Ein Umzug ins Pflegeheim kommt oft überraschend – gesundheitlich, organisatorisch und emotional. Viele fragen sich dann, ob sie ihre bisherige Wohnung ohne Frist außerordentlich kündigen können.

Kann die Wohnung beim Umzug ins Heim außerordentlich gekündigt werden?

Leider nein: Der Umzug ins Pflegeheim ist kein Grund, der eine außerordentliche oder fristlose Kündigung erlaubt. Der Mietvertrag bleibt bestehen – auch wenn der Umzug medizinisch notwendig ist.

Rechtlich gilt weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten – oder die vertraglich vereinbarte.

Warum gibt es keine Sonderregel für Pflegefälle?

Der Mietvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag. Persönliche Veränderungen der Lebensumstände – auch ein Pflegefall – ändern daran nichts.

Eine gute, leicht verständliche Erklärung findest Du hier: Steuertipps: Umzug ins Pflegeheim – Mietvertrag endet nicht

Wie komme ich trotzdem früher aus der Wohnung?

Bei mietrecht.org findest Du hilfreiche Beispiele und Tipps, wie Du trotz gesetzlicher Kündigungsfrist doch noch vorzeitig aus dem Mietvertrag kommst.

Umzug ins Pflegeheim: Tipps für die gute Vorbereitung

Der Schritt ins Pflegeheim wiegt schwer. Gute Vorbereitung mindert Stress. Die gut verständliche Anleitung der Verbraucherzentrale ist dabei bestimmt hilfreich.


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