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Pflichtteilsanspruch – kurz erklärt

Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige davor, vollständig enterbt zu werden. Wer Anspruch hat, warum es immer um Geld geht und weshalb Du bei Deiner Nachlassplanung den Pflichtteil frühzeitig berücksichtigen solltest.

Was ist der Pflichtteil – und wer hat Anspruch?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich geregelter Geldanspruch gegen die Erben, der mit dem Erbfall entsteht und fällig wird. Es handelt sich nicht um einen Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände (z. B. Haus oder Konto).

Pflichtteilsberechtigt sind:

Keinen Pflichtteilsanspruch haben:

Ein Pflichtteilsanspruch kann vererbt werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Anspruch bereits entstanden ist (also nach dem Erbfall). Stirbt der Berechtigte vorher, entsteht kein Anspruch.

Warum kann der Pflichtteil problematisch sein?

Der Pflichtteilsanspruch kann für Erben eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Das betrifft besonders Fälle, in denen der Nachlass überwiegend aus einer Immobilie besteht (z. B. das selbst bewohnte Haus), aber die Geldmittel des Erben beschränkt sind. Sein Weiterwohnen kann gefährdet sein, weil die Geldmittel fehlen, um die Pflichtteilsansprüche zu erfüllen.

Ein typisches Beispiel ist das sogenannte Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.

Was bedeutet das für die Nachlassplanung?

Der Pflichtteil kann in der Regel nicht einfach ausgeschlossen werden. Deshalb sollte er frühzeitig in die Nachlassplanung einbezogen werden.

Beim Berliner Testament wird häufig eine sogenannte Pflichtteilstrafklausel verwendet. Sie soll verhindern, dass Kinder bereits nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen.

Eine übersichtliche Einführung ins Pflichtteilsrecht findest Du z. B. auf der Website swr.de .

Fazit

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestschutz für nahe Angehörige – und zugleich ein wichtiger Punkt, den Du bei der Planung Deines Nachlasses unbedingt berücksichtigen solltest.

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