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Pflichtteilsanspruch – kurz erklärt

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch in erster Linie der Kinder und des Ehepartners des Erblassers. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen die Erben. Geschwister des Erblassers haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Pflichtteil ist ein Geldanspruch

Der Pflichtteilsanspruch besteht ausschließlich als Geldforderung in bestimmter Höhe. Er wird gegenüber den Erben sofort mit dem Erbfall fällig! Anspruch auf Teile des Nachlasses sind ausgeschlossen.

Die Erben, insbesondere den hinterbliebenen Ehepartner, kann der Pflichtteilsanspruch eines enterbten Angehörigen in Bedrängnis bringen, z.B. wenn im wesentlichen eine (selbstbewohnte) Immobilie, darüber hinaus aber nur wenig liquide Mittel vererbt werden (nicht selten ein Problem beim sog. Berliner Testament).

Pflichtteil frühzeitig mitdenken

Pflichtteilsansprüche lassen sich nicht einseitig ausschließen. Du solltest sie frühzeitig mitdenken. Eine vorausschauende Planung hilft, insbesondere dem Partner unangenehme Überraschungen zu ersparen.

Beim Berliner Testament wird oft eine Pflichtteilstrafklausel empfohlen.

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