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Vererben in Partnerschaften & unterschiedlichen Familienmodellen

Partnerschaft mit Trauschein

Das ist ein dem Gesetz vertrautes Familienmodell. Die Erbfolge für Eheleute (ihnen gleichgestellt die eingetragene Lebenspartnerschaft) ist daher gesetzlich geregelt. Der Ehepartner erbt immer. Hinterlässt der Erblasser Kinder oder enge Verwandte, werden der hinterbliebene Partner und die Kinder oder die Verwandten zur Erbengemeinschaft.

Der Ehepartner kann durch Testament enterbt werden, ihm kann aber nicht der Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil und den Zugewinnausgleich genommen.

Wie die gesetzliche Erbfolge für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner funktioniert, erklärt dieser Beitrag bei Finanztip anschaulich und gut verständlich.

Partner mit Trauschein sollten sich auf jeden Fall auch über Verbleib des Hausrats und ihr Verbleib im mit dem verstorbenen Partner bewohnten Eigentum informieren.

Berliner Testament - glaubt jeder zu kennen, ist jedoch nicht immer die richtige Wahl

Das Berliner Testament ist eine Form des sog. gemeinschaftlichen Testaments. Das ist allein Partnern mit Trauschein vorbehalten. Der erste Todesfall bindet den überlebenden Ehegatte unwiderruflich an das Testament. Zu Lebezeiten kann es nur unter strengen Voraussetzungen widerrufen werden.

Mit einem Berliner Testaments setzen sich die Partner wechselseitig als Alleinerbe ein. Nach dem Tod des Erstversterbenden bleibt der Überlebende an das gemeinsamde Testament gebunden.

Die Kinder sind beim ersten Erbfall durch diese Verfügung enterbt. Sie haben aber - und das wird oft nicht bedacht - Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil((VErweis)). Das ist Geldanspruch - und der ist mit dem Erbfall sofort fällig! Das kann den überlebenden Partner finanziell in Bedrängnis bringen, z.B. wenn der Nachlass - wie oft - im wesentlichen aus einer selbstbewohnten Immobilie besteht.

Kurz: Das Berliner Testament müssen Du und Dein Partner verstehen. Dann wisst ihr, ob es für eure Lebenssituation passt oder wie ihr es - mit Anwaltshilfe(!) - passend macht. Der Beitrag bei Finanztip mit der etwas provokanten Frage "Hände weg vom Berliner Testament?" wird euch helfen!

Partnerschaft ohne Trauschein - Partner und Kinder versorgen

In einer Partnerschaft ohne Trauschein und ohne Testament erben ausschließlich Verwandte des Verstorbenen. Der hinterbliebene Partner - und wenn er ein Kind in die Partnerschaft mitgebracht hat - sein Kind gehen leer aus. Wohnen er und evtl. sein Kind im selbstgenutzten Eigetum des Verstorbenen, müssen sie die Wohnung räumen, wenn der Erbe das will.

Wie man in einer Partnerschaft ohne Trauschein seinen Partner absichern kann, das erfährst Du z.B. unter Nr. 3 eines Beitrags auf dieser anwaltlichen Website.

Wiederheirat – was bedeutet das für Deinen Nachlass?

Wenn Du Kinder hast und über eine Wiederheirat nachdenkst, solltest Du Deinen Nachlass besonders planen. Denn der neue Ehepartner erbt nehmen Deinen Kindern mit (s.oben Partnerschaft mit Trauschein) Näheres erfährst Du auf der bereits zitierten Website.

Den Zugriff aufs Testament sichern!

Wichtig ist nicht nur, ein Testament zu erstellen – es muss auch gefunden werden. Das gelingt auf jeden Fall durch Hinterlegung beim Nachlassgericht oder Notar.

Hier kannst Du Notarkosten berechnen: Notarkostenrechner.

Ruhestand im EU-Ausland – gilt dort deutsches Erbrecht?

Viele Ruheständler leben im EU-Ausland. Dabei gilt im Todesfall das Erbrecht des Landes, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte - so bestimmt es die EU-Erbrechtsverordnung.

Das kann zu Überraschungen führen, zum Beispiel beim Pflichtteil oder bei Immobilien. Mehr dazu hier.

Deutsches Erbrecht gilt erst, wenn Du es so in Deinem Testament ausdrücklich bestimmst.

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