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Wer erbt, bestimmst Du

Ein Testament sorgt dafür, dass Dein Nachlass nach Deinen Vorstellungen geregelt wird. Es kann Deinen Partner absichern, klare Verhältnisse für Deine Familie schaffen und Konflikte vermeiden. Ohne Testament gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge .

Entscheidungen vor dem Testament

Bevor Du zu Papier und Stift greifst, schau auf diese vorbereitende Hinweise . Dann bist Du eingestimmt, ein Testament zu erstellen – entweder nur für Dich oder zusammen mit dem Partner ein gemeinsames Testament.

Testament

In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Jeder kann seinen Nachlass grundsätzlich frei regeln – durch Testament oder Erbvertrag. Einschränkungen bestehen lediglich durch das gesetzliche, nicht abdingbare Pflichtteilsrecht naher Angehöriger.

Ein Testament ist grundsätzlich eine einseitige Willenserklärung des Erblassers. Niemand muss vor dem Erbfall von der Verfügung Kenntnis erlangen.

Insgesamt gibt es vier Formen Testamente. Auf der Website anwalt.de beispielsweise sind sie übersichtlich aufgelistet und kurz erklärt.

Ein eigenhändiges Testament muss zwingend vollständig (!) handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.

Wer nicht testierfähig ist, kann kein Testament errichten. Der Nachlass wird dann nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt.

Der Erblasser ist frei, sein Testament jederzeit zu vernichten, zu widerrufen oder zu ändern.

Alles, was zum Testament wichtig zu wissen ist, erfährst Du in knappen, informativen Happen zum Beispiel auf der Website "erbrechtsinfo" .

Unter dem Titel „Richtig vererben, Fehler vermeiden“ bietet insbesondere das Onlinemagazin Finanztip ein gut gemachtes, praxisnahes 1×1 des Vererbens .

Wenn Du Beratung beim Notar suchst - die Kosten kannst Du mit diesem Notarkostenrechner im Internet abschätzen.

Wichtig: Zugriff auf das Testament sichern

Ein Testament muss im Todesfall gefunden werden. Wird es nicht gefunden, gilt gesetzliches Erbrecht!

Durch die Hinterlegung beim Nachlassgericht oder bei einem Notar ist der Zugriffe auf jeden Fall gesichert.

Erbvertrag – einvernehmliches Vererben

Der Erbvertrag ist das Gegenstück zum Testament. Wie der Name erkennen lässt, handelt es sich um eine zwei- oder mehrseitige Vereinbarung. Die Erben wirken mit, sind informiert und im Erbfall an das Vereinbarte gebunden. Dies gilt auch für den Erblasser.

Eine solche vertragliche Regelung schafft Klarheit, vermeidet Überraschungen und beugt Streitigkeiten vor.

Wann der Erbvertrag die bessere Alternative zum Testament ist und was dabei zu beachten ist, erfährst Du auf der Website von BR Fernsehen .

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