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Familie

Kurze Orientierung zu Lebensgemeinschaft ohne Trauschein – mit Verweisen auf Wohnen, Vollmachten, gegenseitige Pflichten sowie Bestattung und Erbrecht.

Lebensgemeinschaft ohne Trauschein

"Zu Zweit ist man weniger alleine" denken sicher einige der 34% allein lebenden älteren Menschen (Bundesamt für Statistik). Wie schön, wenn sich ihr Wunsch erfüllt. Darf da der Jurist mit seinem Rat stören? Es geht immmerhin um eine Herzensangelegenheit!

Nun, es kommt auf Dich an. Fühlst Du Dich mit einer beiderseitig verbindlichen Regelung wohler, dann hilft - gezielt für Deine persönliche Situation - anwaltlicher Rat.

Ansonsten aber solltest Du für die nachfolgend aufgezeigten Situationen rechtlich informiert sein:

Gemeinsames Wohnen

Ob Du Deinen Partner/Deine Partnerin in Deine Mietwohnung aufnehmen kannst, erfährst Du in diesem Beitrag. Stirbt einer von euch, muss der andere wissen, ob er weiterwohnen darf. Näheres dazu hier.

Vertretung in medizinischen Fällen

Dafür hilft die Vorsorgevollmacht : Arzt/im Krankenhaus, medizinische Notfälle

Wechselseitige rechtliche Verpflichtungen

Grundsätzlich keine.

Bestattung/Erbrecht

Dafür klicke diese Links an: Todesfall, Nachlass


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